Die internationale Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung, ICNIRP,
ein privater industrienaher Verein, der seine Mitglieder selbst auswählt.
Investigate Europe.
Nur die thermischen Wirkungen, nur die Erwärmung des Gewebes, wurden berücksichtigt, nicht dagegen die biologischen Wirkungen auf die Zellkommunikation.
Die Grenzwerte bieten keinen ausreichenden Schutz, weil sie sich allein
an der Gefahr einer Wärmeentwicklung im Gewebe (der thermischen Wirkung) orientieren
und die Auswirkungen auf zellularer und molekularer Ebene (z. B. auf die DNA, Chromosomen) völlig
unberücksichtigt lassen.
Für 5G liegt der zulässige Grenzwert bei 10.000.000 µW/m².
Eine Telefonie mit dem Handy ist möglich bei Werten von unter 1 µW/m² (Mikrowatt pro Quadratmeter).
Der BUND Deutschland e. V. fordert als Wert 100 µW/ m² zur Gefahrenabwehr und 1 µW/ m² als höchstzulässige Belastung in Gebäuden.
Interessant ist auch das Vielfache der Grenzwerte in Deutschland im Vergleich zu vielen
anderen Ländern:
PDF Download
Übersicht der Grenzwerte, mit freundlicher Genehmigung des
Ingenieurbüro Michael Mumm, Hamburg.
Eine Studie weist nach, wie Grenzwerte scheinwissenschaftlich legitimiert werden: Grenzwerte-entzaubert, eine Studie von diagnose:funk.
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